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Die wichtigsten Fragen

Haben Sie eine Frage – hier finden Sie Ihre Antwort.

Unsere FAQ werden laufend mit weiteren Fragen erweitert.

Einen guten Überblick über die Fachwörter, die im Zusammenhang mit dem EPD verwendet werden, bietet das Glossar von eHealth Suisse.

 

FAQ

Das elektronische Patientendossier, kurz EPD, ist eine Sammlung Ihrer persönlichen Dokumente mit behandlungsrelevanten Informationen und Gesundheitsunterlagen in digitaler Form. Dazu gehören zum Beispiel der Austrittsbericht eines Spitals, der Pflegebericht der Spitex, die Medikationsliste, Röntgenbilder oder der Impfausweis. Dank dem EPD sind diese Dokumente online verfügbar und können von Ihnen jederzeit abgerufen werden: auf dem Computer, dem Smartphone, von zuhause, unterwegs oder im Ausland. Die medizinischen Informationen im EPD gehören Ihnen. Sie entscheiden, was damit geschieht und mit welchen Gesundheitsfachpersonen Sie diese teilen möchten. Das Ziel des EPD ist im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) festgehalten: «Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.» Das EPD enthält nicht alle Ihre elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen, sondern nur diejenigen, die für andere Fachpersonen und für die weitere Behandlung relevant sind. Neben dem EPD führt Ihre Gesundheitsfachperson für Sie weiterhin eine persönliche Krankengeschichte. Diese enthält weit mehr Informationen als das EPD. Das EPD ist zudem keine Ablage von Unterlagen von Behörden oder Krankenversicherungen. Deshalb haben diese auch keinen Zugriff auf das EPD.

Zwei der wichtigsten Ziele sind eine bessere Behandlungsqualität und eine höhere Patientensicherheit. Wenn Gesundheitsfachpersonen einen einfachen Zugriff auf behandlungsrelevante Dokumente haben, dann kommen sie rasch zu wichtigen Informationen. Unnötige oder doppelte Behandlungen können vermieden werden. Die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie wird erhöht und das Risiko von Fehlentscheiden gesenkt. Ein Beispiel dafür ist der Medikationsprozess. Die «Stiftung für Patientensicherheit» geht davon aus, dass vier bis sieben Prozent aller Spitaleintritte in der Schweiz wegen unerwünschter Ereignisse im Medikationsprozess erfolgen – weil beispielsweise unverträgliche Medikamente eingenommen wurden. Ein einheitliches Dokument im EPD (zum Beispiel eine Medikationsliste) trägt dazu bei, dass alle Gesundheitsfachpersonen die aktuelle Medikation kennen und so Fehler vermieden werden können. Ohne ein EPD erhalten Sie nur Einblick in ein medizinisches Dokument, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Gesundheitsfachperson danach fragen. Das EPD verändert diese Rollen. Erstens können Sie Ihre wichtigsten Dokumente jederzeit einsehen. Zweitens können Sie diese Informationen während einer Behandlung all Ihren Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung stellen. Selbstverständlich ist das EPD auch ein Mehrwert für gesunde Menschen. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre eigenen Vitaldaten jederzeit mit höchster Sicherheit digital griffbereit zu haben.

Sie können die Eröffnung eines EPD auf unserer Website online beantragen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung Ihres EPD.

Zur Eröffnung eines EPD benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Mit dem biometrischen Reisepass funktioniert die Identifikation für die elektronische Identität am einfachsten. Mit einer Identitätskarte der Schweiz oder EU/EWR (vollständige Liste von SwissSign) ist eine Identifikation ebenfalls möglich. Ausserdem benötigen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer (AHV) sowie Ihr Smartphone.

 

Sie können Ihr EPD ganz einfach online eröffnen. Alle Infos zur Online-Eröffnung finden Sie hier.

Ihre Dokumente verbleiben immer in den Systemen der behandelnden Gesundheitseinrichtung und werden von dort in Ihr EPD kopiert. Der dezentrale Ansatz hat Vorteile für die Datensicherheit. Denn es gibt nicht einen einzigen Ort, an dem alle EPD-Dokumente gespeichert sind. Das EPD wurde vor der Betriebsaufnahme durch einen unabhängigen Dritten umfangreich geprüft und für sicher befunden. Diese Tests werden mindestens jährlich wiederholt.

Mein elektronisches Patientendossier, kurz EPD, ist eine digitale Sammlung Ihrer behandlungsrelevanten Dokumente.

Das EPD enthält nicht alle elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen, das wären schlicht zu viele. Im elektronischen Patientendossier liegen vor allem jene Dokumente, die für andere Fachpersonen und für die weitere Behandlung bedeutsam sind. Die Auswahl treffen die Gesundheitsfachpersonen in Absprache mit Ihnen. Sie können jederzeit selbst Dokumente in Ihr EPD hochladen.

Ihre Dokumente werden aus den Systemen der Gesundheitseinrichtungen in Ihr EPD kopiert. Alle Datenspeicher müssen sich in der Schweiz befinden und es gibt klare und strenge Vorgaben, deren Einhaltung regelmässig durch unabhängige Dritte geprüft und zertifiziert wird.

Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist kostenlos.

Für alle! Man muss nicht krank sein, um ein EPD zu eröffnen. Auch für gesunde Personen ist es gewinnbringend. Es können dort alle wichtigen Dokumente zu Gesundheit (z.B. Patientenverfügung, Blutgruppenausweis etc.) und Krankheit abgelegt werden.

Behörden, Arbeitgeber oder (Kranken-)Versicherungen haben keinen Zugriff auf Ihr elektronisches Patientendossier.

Nein, die Eröffnung eines EPD ist immer freiwillig und muss persönlich beantragt werden. Hier können Sie ein EPD kostenlos online eröffnen.

Sie können Ihr EPD jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder löschen.

Personen ab 14 Jahren können Ihre Stellvertretung selber bestimmen. Die Stellvertretung kann eine Person aus dem privaten Umfeld sein, zum Beispiel ein Familienmitglied, Ihre Hausärztin oder auch eine Pflegefachperson.

Für Kinder und urteilsunfähige Personen kann eine rechtmässige Vertretung (z.B. Eltern oder Beistand) stellvertretend ein EPD eröffnen und verwalten.

Damit Ihre Dokumente der Gesundheitsfachperson oder -institution angezeigt werden, muss Ihre behandelnde Gesundheitseinrichtung auch ans EPD angeschlossen sein. Zudem müssen Sie der Gesundheitsfachperson oder der Gruppe (z.B. Abteilung im Spital) das Zugriffsrecht erteilen.

Anschlossene Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, behandlungsrelevenate Daten in Ihr EPD hochzuladen.

Ihr EPD funktioniert natürlich mit weiteren zertifizierten EPD-Anbietern in der ganzen Schweiz.

Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Zeitpunkt die Hausärzte und Hausärztinnen, Apotheken, Therapeuten und Therapeutinnen etc. gesetzlich noch nicht am EPD teilnehmen und somit keine medizinischen Dokumente im EPD ablegen. Natürlich können Sie diese verlangen und selber in Ihrem persönlichen EPD speichern.

Im Alltag weisen wir unsere Identität mittels ID oder Pass nach. Im EPD-Kontext wird eine sogenannte elektronische Identität (eID) zum Beispiel SwissID oder TrustID verwendet, um EPD-Nutzer eineindeutig zu identifizieren. Dies gilt für Sie als EPD-Inhaber/in sowie für Gesundheitsfachpersonen, welche mit dem EPD arbeiten.

Eine Gruppe umfasst eine beliebige Zahl an Gesundheitsfachpersonen innerhalb einer Gesundheitseinrichtung. Dies kann beispielsweise eine Abteilung oder Klinik eines Spitals, das Spital selbst, eine Gruppenpraxis oder eine Spitex-Organisation sein.

Sie und die von Ihnen bestimmte Stellvertretung bestimmen, wer auf Ihre Dokumente zugreifen darf. Sie können Ihre Dokumente drei verschiedenen Vertraulichkeitsstufen zuordnen: «normal zugänglich», «eingeschränkt zugänglich» und «geheim». Mehr dazu erfahren Sie unter Zugriffsrechte.

«Normal zugängliche» Dokumente sind Dokumente, die standardmässig einsehbar sind. Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen, welchen Sie den Zugriff auf Ihr EPD erteilen, können diese einsehen.

Diese Dokumente sind aus Ihrer Sicht sensible Daten. Nur Gesundheitsfachpersonen und Gruppen, welchen Sie das sogenannte «erweiterte Zugriffsrecht» erteilen, können diese Dokumente einsehen. 

Nur Sie selbst und die von Ihnen bestimmte Stellvertretung können diese Dokumente einsehen.

Bei einem Notfallzugriff sehen Gesundheitsfachpersonen die «normal zugänglichen» Dokumente. Sie können die Einstellung aber auch so ändern, dass im Notfall auch die «eingeschränkt zugänglichen» Dokumente einsehbar sind. «Geheime» Dokumente sind bei einem Notfallzugriff nicht einsehbar. Sie können den Notfallzugriff auch ganz ausschalten.

Die Stammgemeinschaft eSANITA ist eine Non-Profit-Organisation, die von ihren Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Vereinsmitglieder sind verschiedene Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Rehakliniken, Psychiatrien, Alters- und Pflegeheime sowie ambulant tätige Leistungserbringer. Mehr über die Stammgemeinschaft und den Verein eSANITA erfahren Sie hier.

 

Die SwissID ist eine EPD-zertifizierte elektroniche Identität und steht Ihnen somit als eID zur Verfügung.

Ihre Identität muss mit einem für das elektronische Patientendossier zertifizierten Verfahren überprüft worden sein.Dies bietet Ihnen die höchste Sicherheit.

In der EPD-Bedienungsanleitung finden Sie eine Liste der Dokumenttypen, die Sie in Ihr EPD hochladen können. Der Status wird laufend aktualisiert.

Unter Support finden Sie unsere EPD-Bedienungsanleitung. Die Anleitung beantwortet Fragen wie: «Wie erteile ich einer Gesundheitsfachperson ein Zugriffrecht?», «Wie lade ich ein Dokument in mein EPD hoch?» und viele mehr.