Antrag «Mein EPD löschen»
Ihr Recht
Sie können Ihr persönliches EPD jederzeit löschen lassen.
Wichtig zu wissen:
Anmeldung mit bestehender SwissID
Sie können Ihr persönliches EPD jederzeit löschen lassen.
Wichtig zu wissen:
- Im EPD sind lediglich Kopien der medizinischen Dokumente abgelegt. Die Originale existieren – mit Ausnahme der von Ihnen selbst hochgeladenen Dokumente – weiterhin in den klinik- oder praxisinternen Ablagen der behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Hierfür gelten die üblichen Datenschutz-, Archivierungs- und Löschgrundsätze für medizinische Daten.
- Bei einem Widerruf wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht, auch die selbst hochgeladenen Dokumente. Dasselbe gilt im Todesfall eines/einer EPD-Inhabers/in nach einer Schutzfrist von 2 Jahren. Sie können die Dokumente vor der Löschung selbständig herunterladen und bei sich selbst abspeichern.
- Nach der Löschung eines EPD kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder ein neues EPD eröffnet werden. Bei einer erneuten EPD-Eröffnung wird eine vollständig neue Patienten-Identifikationsnummer vergeben und das EPD ist zu Beginn wieder leer.
Übersicht Prozess «Mein EPD löschen» (ab 14 Jahren)
Halten Sie folgendes bereit:
Starten Sie den Antragsprozess mit Ihrer elektronischen Identität und folgen Sie den Anweisungen:
Anmeldung mit bestehender SwissID