EPD-Eröffnung für Kinder unter 14 Jahren

Ein EPD für Kinder unter 14 Jahren kann nur von Inhabern der elterlichen Sorge (Art. 296 ZGB) eröffnet werden. Das EPD lautet auf den Namen Ihres Kindes, während Sie als erziehungsberechtigte Person Zugriff erhalten, um das Dossier stellvertretend zu verwalten. Bei geteiltem Sorgerecht können beide Elternteile im nachfolgenden Prozess als Stellvertretung erfasst werden.

Für die Eröffnung benötigen Sie:

  • Eine verifizierte SwissID für Sie als erziehungsberechtigte Person
  • Die Sozialversicherungsnummer (AHV) von Ihnen und Ihres Kindes
  • eine Identitätskarte oder einen Pass des Kindes
  • einen Nachweis, dass Sie die erziehungsberechtigte Person sind, in Form von einem aktuellen Familienausweis, Scheidungsurteil, Entscheid KESB, Gerichtsurteil, einer Adoptionsurkunde, Anerkennungsurkunde oder einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung.
  • eine separate, persönliche E-Mail-Adresse für das Kind

Schritt 1: Starten Sie den Eröffnungsprozess mit der SwissID und folgen Sie den Anweisungen:

Grafik zur Visualisierung, dass Sie sich im ersten Schritt von drei Schritten befinden beim Erstellen des EPD Grafik zur Visualisierung, dass Sie sich im ersten Schritt von drei Schritten befinden beim Erstellen des EPD

Starten Sie den folgenden Prozess zur besseren Übersicht möglichst auf einem Computer oder Tablet, und wechseln Sie für Aktionen in die SwissID-App auf Ihrem Smartphone (Prozess auch nur mit Smartphone allein möglich).

Starten mit SwissID (erziehungsberechtigte Person)


  • Smartphone (siehe SwissID – Technische Voraussetzungen in den FAQ)
  • Zugang zu Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse
  • Biometrischer Pass oder Identitätskarte (Schweiz oder EU/EWR); Ausnahme: Deutsche Identitätskarte (vollständige Liste von SwissSign).
  • Verwenden Sie möglichst Ihren Reisepass zur Verifizierung Ihrer digitalen Identität. Falls Sie Ihre Identitätskarte verwenden, wird diese manuell geprüft und Sie werden anschliessend per E-Mail informiert, sobald Sie die Online-Eröffnung fortsetzen können.
  • Starten Sie den Eröffnungsprozess zur besseren Übersicht auf einem Computer oder Tablet und wechseln Sie für Aktionen in die SwissID-App auf Ihrem Smartphone. Sie können den Prozess aber auch nur mit Ihrem Smartphone allein durchführen.