Verwaltung

Zugriffsrechte

Sie können die Dokumente in Ihrem EPD jederzeit einer der drei folgenden Vertraulichkeitsstufen zuordnen und dadurch steuern, wer die Dokumente sehen darf:

Das sind diejenigen Dokumente, die im Normalfall zugänglich sind. Alle Gesundheitsfachpersonen, denen Sie ein «normales Zugriffsrecht» erteilen, können diese Dokumente einsehen.

Diese Dokumente sind aus Ihrer Sicht sensible Daten. Nur Gesundheitsfachpersonen und Gruppen, welchen Sie das sogenannte «erweiterte Zugriffsrecht» erteilen, können diese Dokumente einsehen. 

Nur Sie selbst und die von Ihnen bestimmte Stellvertretung können diese Dokumente einsehen.

Welche Dokumente dürfen eingesehen werden?

Wenn Sie nichts anderes festgelegt haben, werden neu hinzugefügte Dokumente der Stufe «Normal zugänglich» zugeordnet. Bei sensiblen Informationen kann eine Gesundheitsfachperson im Einzelfall ein Dokument der Stufe «Eingeschränkt zugänglich» zuordnen. Sie können die Grundeinstellung aber auch so ändern, dass neue Dokumente immer als «Eingeschränkt zugänglich» oder sogar «Geheim» abgelegt werden. Diese Einstellungen können von Ihnen jederzeit wieder geändert werden.

Wer darf meine Dokumente einsehen?

Sie bestimmen welchen Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen (z.B. Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Organisation) Sie den Zugriff auf Ihr EPD erteilen. Dabei können Sie definieren, welche Vertraulichkeitsstufe die Person/Gruppe einsehen kann: «normal zugängliche» oder «eingeschränkt zugängliche» Dokumente. Die Zugriffsberechtigung für Gruppen muss zeitlich befristet sein.

Eine Gesundheitsfachperson kann sogenannte Hilfspersonen benennen, welche Zugriff auf Ihr EPD erhalten, um in deren Namen Dokumente einzusehen oder hochzuladen.

Sie können eine Gesundheitsfachperson ermächtigen, dass diese ihr eigenes Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen überträgt. So kann zum Beispiel ein Hausarzt sein eigenes Zugriffsrecht auf die Radiologin übertragen, an die er Sie überwiesen hat. Er kann nur das Zugriffsrecht weitergeben, das er selbst besitzt.

Zugriffsprotokoll

Jede Bearbeitung wird protokolliert. Im Zugriffsprotokoll wird namentlich festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt welche Dokumente abgerufen oder neue Dokumente abgelegt hat. Diese Aufzeichnung ist möglich, weil sich jede Person vor dem Zugriff auf das EPD eindeutig identifizieren muss. Nur Sie selbst können diese Protokolle einsehen.