Institutionen

Angeschlossene Institutionen

Angeschlossene Gesundheitsinstitutionen in der Ostschweiz

Nur dem EPD angeschlossene Gesundheitsinstitutionen können Ihr EPD befüllen und einsehen. Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie ab 01. Januar 2022 neuzugelassene Arztpraxen sind vom Bund gesetzlich verpflichtet, sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft anzuschliessen. Zurzeit sind fast 400 stationäre und ambulante Leistungserbringer Mitglied bei eSANITA.

Ihr EPD funktioniert natürlich auch mit weiteren zertifizierten EPD-Anbietern in der ganzen Schweiz. 

Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Zeitpunkt die meisten Hausärzte und Hausärztinnen, Apotheken, Therapeuten und Therapeutinnen etc. gesetzlich noch nicht zur Teilnahme am EPD verpflichtet sind und somit keine medizinischen Dokumente im EPD ablegen. Selbstverständlich können Sie diese verlangen und selber in Ihrem persönlichen EPD speichern.

EPD wächst Schritt für Schritt

Das EPD wächst Schritt für Schritt. Aktuell sind folgende Institutionen gesetzlich verpflichtet Ihr elektronisches Patientendossier mit Ihren medizinischen Daten zu befüllen:

Spitäler und Kliniken

Alters- und Pflegeheime

Neuzugelassene Arztpraxen und Hausärztinnen und -ärzte

Weitere ambulante Leistungserbringer werden folgen