Institutionen

Angeschlossene Institutionen

Angeschlossene Gesundheitsinstitutionen in der Ostschweiz

Nur dem EPD angeschlossene Gesundheitsinstitutionen können Ihr EPD befüllen und einsehen. In einer ersten Phase sind die Spitäler und Kliniken sowie die Alters- und Pflegeheime vom Bund gesetzlich verpflichtet, am EPD teilzunehmen. In der Ostschweiz sind rund 200 Spitäler und Kliniken sowie Alters- und Pflegeheime angeschlossen. 

Ihr EPD funktioniert natürlich auch mit weiteren zertifizierten EPD-Anbietern in der ganzen Schweiz. 

Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Zeitpunkt die Hausärzte und Hausärztinnen, Apotheken, Therapeuten und Therapeutinnen etc. gesetzlich noch nicht am EPD teilnehmen und somit keine medizinischen Dokumente im EPD ablegen. Natürlich können Sie diese verlangen und selber in Ihrem persönlichen EPD speichern.

EPD wächst Schritt für Schritt

Das EPD wächst Schritt für Schritt. Aktuell sind folgende Institutionen gesetzlich verpflichtet Ihr elektronisches Patientendossier mit Ihren medizinischen Daten zu befüllen:

Spitäler und Kliniken

Alters- und Pflegeheime

Neuzugelassene Arztpraxen und Hausärztinnen und -ärzte

Weitere ambulante Leistungserbringer werden folgen