Antrag «Mein EPD löschen»

Ihr Recht

Sie können Ihr persönliches EPD jederzeit löschen lassen.

Wichtig zu wissen:

  • Im EPD sind lediglich Kopien der medizinischen Dokumente abgelegt. Die Originale existieren – mit Ausnahme der von Ihnen selbst hochgeladenen Dokumente – weiterhin in den klinik- oder praxisinternen Ablagen der behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Hierfür gelten die üblichen Datenschutz-, Archivierungs- und Löschgrundsätze für medizinische Daten.
  • Bei einem Widerruf wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht, auch die selbst hochgeladenen Dokumente. Dasselbe gilt im Todesfall eines/einer EPD-Inhabers/in nach einer Schutzfrist von 2 Jahren. Sie können die Dokumente vor der Löschung selbständig herunterladen und bei sich selbst abspeichern.
  • Nach der Löschung eines EPD kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder ein neues EPD eröffnet werden. Bei einer erneuten EPD-Eröffnung wird eine vollständig neue Patienten-Identifikationsnummer vergeben und das EPD ist zu Beginn wieder leer.

Übersicht Prozess «Mein EPD löschen» (ab 14 Jahren)

Halten Sie folgendes bereit:

Verifizierte SwissID + AHV Nummer + Smartphone

Starten Sie den Antragsprozess mit Ihrer elektronischen Identität und folgen Sie den Anweisungen:

Grafik zur Visualisierung, dass Sie sich im ersten Schritt von drei Schritten befinden beim Löschen des EPD Grafik zur Visualisierung, dass Sie sich im ersten Schritt von drei Schritten befinden beim Löschen des EPD

Anmeldung mit bestehender SwissID