Verwaltung

Notfallzugriff

Wer hat im Notfall Zugriff auf meine Dokumente?

Bei einem medizinischen Notfall können Sie bewusstlos oder nicht ansprechbar sein. Aber genau in diesem Moment sind die Informationen in Ihrem EPD unter Umständen hilfreich. Bei einem Notfall dürfen deshalb auch Gesundheitsfachpersonen ohne vorgängige erteiltes Zugriffsrecht auf Ihr EPD zugreifen. Sie als EPD-Inhaber/in sowie Ihre definierten Stellvertretungen werden über jeden Notfallzugriff sofort automatisch per SMS und/oder via E-Mail benachrichtigt. Die Gesundheitsfachpersonen sehen in diesem Fall die "normal zugänglichen" Dokumente. Als EPD-Inhaber/in können Sie die Einstellung aber so vornehmen, dass im Notfall auch die "eingeschränkt zugänglichen" Dokumente einsehbar sind.

Wichtig: Geheime Dokumente bleiben für Gesundheitsfachpersonen immer unsichtbar. Sie können den Notfallzugriff auch grundsätzlich ausschliessen.